Allgemeine Verkaufsbedingungen

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unserenVerkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an; es sei denn, wirhätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen greifen auchdann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungenabweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertragesgetroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen i.S.v. §310 Abs. 1 BGB.

§2 Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderesergibt. Der Kunde erhält eine Auftragsbestätigung in Textform mit den wesentlichen Konditionen unddiesen allgemeinen Verkaufsbedingungen.

§ 3 Preise - Zahlungsbedingungen - Verzug

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise fürLieferungen im In- und Ausland ab "Standort" (bisheriger Standort der Maschine, Ort derDemontage), ausschließlich Verpackung, Demontage, teilweise oder komplette Verladung und/oderVersendung. Diese Kosten sind vom Kunden zu tragen und werden von uns gesondert in Rechnunggestellt.

(2) Soweit nach deutschem Steuerrecht die Leistung der Umsatzsteuer unterliegt, ist diese nichtin unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in geseetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung inder Rechnung gesondert ausgewiesen.

(3) Unsere Leistung erfolgt, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gegenVorkasse. Rechnungen sind vor dem von uns mit Rechnung mitgeteilten Demontagebeginn zubezahlen. Als Zahlungsfrist gilt der 4. Werktag vor dem mitgeteilten Dmontagebeginn.

(4) Ist ein Zahlung durch Akkreditiv vereinbart, hat sich der Käufer über seine Bank (oder eine fürdie Firma Nimadruck Mahmutovic akzeptable andere Bank) ein Dokumentenakkreditiv zu eröffnen.In diesem Fall ist festgelegt, dass die Akkreditiveröffnung in Übereinstimmung mit den zumZahlungszeitpunkt jeweils geltenden Allgemeinen Richtlinien und Gebräuchen fürDokumentenakkreditive der internationen Handelskammer (ICC) in Paris. derzeit Revision 1993, ICC-Publikationen Nr. 500. vorgenommen wird. Unsere Bank muss von der das Akkreditiv eröffnendenBank berechtigt werden, das deutsche Konto der eröffnenden Bank innerhalb von 72 Stunden nachAkzeptanz der Dokumente zu belasten und den Akkreditivbetrag auf unserem KOnto unwiderruflichgutzuschreiben. Sämtliche Kosten der Akkreditivkosten, acuh für Änderungen, die auf Fehler von derausstellenden Bank basieren, gehen zu Lasten des Käufers.

(5) Falls der Käufer seiner Zahlungspflicht nicht fristgerecht nachkommt, darf die FirmaNimadruck Mahmutovic - ohne Aufgabe etwaiger ihr weiter zustehender Rechte und Ansprüche -nach Ihrer Wahl den Vertrag kündigen oder weitere Lieferungen an den Käufer aussetzen; oder denKäufer mit Zinsen auf den nicht bezahlten Betrag belasten, die sich auf 8% p.a. über dem jeweiligenBasisizinssatz belaufen, bis endgültig und vollständig gezahlt worden ist. Der Kunde ist berechtigt,nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder nur ein geringerer Schaden enstandenist.

(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftigfestgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung einesZurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichenVertragsverhältnis beruht.

§ 4 Lieferung - Lieferzeit

(1) Die Lieferung soll in der Weise erfolgen, dass die Firma Nimadruck Mahmutovic diegebrauchte Maschine an Ihrem bisherigen Standort demontiert und von dort an den Kundenanliefert. Der Kunde erhät die Möglichkeit, die Maschine vor Ihrer Demontage und Anlieferung anIhrem Standort zu besichtigen und zu testen. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setztdie Abklärung aller technischen Fragen voraus. Angaben über die Lieferzeit sind daher freibleibendund unverbindlich, sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäßeErfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibtvorbehalten.

(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schludhaft sonstigeMitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlichetwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass alsFolge des Verzuges oder schluldhaften Verletztung von Mitwirkungspflichten kein oder nur eingeringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Ansprüche bleiben uns im übrigen vorbehalten.

(4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangsoder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in demdieser in Annahme- oder Schuldnerverzug ist.

(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kauf-vertragein Fixgeschäft im Sinne von § 186 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nachden gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns vertreten-den Lieferverzugs derKunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung inFortfall geraten ist.

(6)Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von unszu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung be-ruht; ein Verschuldenunserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einervon uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftungauf den vorhersehbaren, typischerweise eintreten-den Schaden begrenzt.

(7) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretendeLieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesemFall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typsicherweise eintretenden Schadenbegrenzt.

(8) Im Fall des Lieferverzuges haften wir im Rahmen einer pauschalierten Ver-zugsentschädigungin Höhe von maximal 5 % des Lieferwertes.

(9) Sonstige gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 5 Gefahrenübergang

(1) Das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts des Kaufgegenstands geht, soweit die Warenicht an den Geschäftsräumen der Firma Nimadruck Mahmutovic ausgeliefert wird, auf den Käuferim Zeitpunkt der Demontage und Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder einem sonstigen zurVersendung bestimmten Dritten über. Des weiteren geht die Gefahr auf den Käufer beiAnnahmeverzug in dem Zeitpunkt über, in dem die Firma Nimadruck Mahmutovic ihn darüberinformiert hat, dass die Ware zur Abholung bereit steht.

(2) Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transport-versicherungeindecken. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

§ 6 Mängelhaftung

(1) Die Firma Nimadruck Mahmutovic verkauft ausschließlich gebrauchte Maschinen. Der Kundehat die Möglichkeit, die Maschine vor dem Kauf am Standort der Maschine zu besichtigen. Sofernsich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt der Verkauf grundsätzlich unterAusschluss von Mängelrechten. Unberührt bleibt eine Haftung wegen Arglist oder Garantie.

(2) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatz-ansprüche geltend macht, die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf denvorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(3) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesent-licheVertragspflicht verletzen. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorher-sehbaren,typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(4) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheitbleibt unberührt. Dies gilt auch für die Haftung nach Produkthaftungsgesetz.

(5) Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Maschine, sofern sie behördlichenUnfallverhütungsvorschriften unterliegt, diesen entspricht.

§ 7 Gesamthaftung

(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in § 6 vorgesehen ist ohne Rück-sicht aufdie Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere fürSchadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungenoder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

(2) Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatzdes Schadens statt der Leistung einen Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

(3) Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, giltdies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten,Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten und das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus demLiefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sindwir berechtigt, die Lieferung der Kaufsache abzulehnen. In der Ablehnung der Lieferung derKaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. In diesem Fall sind wir zur Verwertung derKaufsache befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglichangemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist erverpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser-und Diebstahlschäden ausreichend zuversichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese aufeigene Kosten rechtzeitig durchfuhren.

(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlichzu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in derLage ist, uns die gerichlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zuerstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

(4) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen.Für diesen Fall tritt er uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages(einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegenseine Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nachVerarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auchnach der Abtretung berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzutreiben, bleibt hiervonunberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinenZahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerätund insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt istoder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns dieabgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt und alle zum Einzug erforderlichenAngaben macht, sowie die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) dieAbtretung mitteilt.

(5) Die Firma Nimadruck Mahmutovic verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten aufVerlangen des Käufers freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die dem Verkäuferzustehenden Forderungen übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten trifft derVerkäufer.

§ 9 Gerichtsstand - Erfüllungsort

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist unserGeschäftssitz, Nürnberg. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zuverklagen.

(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unserGeschäftssitz Erfüllungsort.

§ 10 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieserAllgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wirdhierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.