(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an; es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen greifen auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungenabweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen i.S.v. §310 Abs. 1 BGB.
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Der Kunde erhält eine Auftragsbestätigung in Textform mit den wesentlichen Konditionen und diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen.
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise für Lieferungen im In- und Ausland ab Standort; (bisheriger Standort der Maschine, Ort der Demontage), ausschließlich Verpackung, Demontage, teilweise oder komplette Verladung und/oder Versendung. Diese Kosten sind vom Kunden zu tragen und werden von uns gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Soweit nach deutschem Steuerrecht die Leistung der Umsatzsteuer unterliegt, ist diese nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Unsere Leistung erfolgt, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gegen Vorkasse. Rechnungen sind vor dem von uns mit Rechnung mitgeteilten Demontagebeginn zu bezahlen. Als Zahlungsfrist gilt der 4. Werktag vor dem mitgeteilten Demontagebeginn.
(4) Ist ein Zahlung durch Akkreditiv vereinbart, hat sich der Käufer über seine Bank (oder eine für die Firma Nimadruck Mahmutovic akzeptable andere Bank) ein Dokumentenakkreditiv zu eröffnen. In diesem Fall ist festgelegt, dass die Akkreditiveröffnung in Übereinstimmung mit den zum Zahlungszeitpunkt jeweils geltenden Allgemeinen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumentenakkreditive der internationalen Handelskammer (ICC) in Paris. derzeit Revision 1993, ICC-Publikationen Nr. 500. vorgenommen wird. Unsere Bank muss von der das Akkreditiv eröffnenden Bank berechtigt werden, das deutsche Konto der eröffnenden Bank innerhalb von 72 Stunden nach Akzeptanz der Dokumente zu belasten und den Akkreditivbetrag auf unserem Konto unwiderruflich gutzuschreiben. Sämtliche Kosten der Akkreditivkosten, auch für Änderungen, die auf Fehler von der ausstellenden Bank basieren, gehen zu Lasten des Käufers.
(5) Falls der Käufer seiner Zahlungspflicht nicht fristgerecht nachkommt, darf die Firma Nimadruck Mahmutovic - ohne Aufgabe etwaiger ihr weiter zustehender Rechte und Ansprüche -nach Ihrer Wahl den Vertrag kündigen oder weitere Lieferungen an den Käufer aussetzen; oder den Käufer mit Zinsen auf den nicht bezahlten Betrag belasten, die sich auf 8% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz belaufen, bis endgültig und vollständig gezahlt worden ist. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(1) Die Lieferung soll in der Weise erfolgen, dass die Firma Nimadruck Mahmutovic die gebrauchte Maschine an Ihrem bisherigen Standort demontiert und von dort an den Kundenanliefert. Der Kunde erhält die Möglichkeit, die Maschine vor Ihrer Demontage und Anlieferung an Ihrem Standort zu besichtigen und zu testen. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Angaben über die Lieferzeit sind daher freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass als Folge des Verzuges oder schuldhaften Verletzung von Mitwirkungspflichten kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Ansprüche bleiben uns im übrigen vorbehalten.
(4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug ist.
(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 186 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
(6)Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(7) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typsicherweise eintretenden Schadenbegrenzt.
(8) Im Fall des Lieferverzuges haften wir im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von maximal 5 % des Lieferwertes.
(9) Sonstige gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
(1) Das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts des Kaufgegenstands geht, soweit die Ware nicht an den Geschäftsräumen der Firma Nimadruck Mahmutovic ausgeliefert wird, auf den Käufer im Zeitpunkt der Demontage und Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder einem sonstigen zur Versendung bestimmten Dritten über. Des weiteren geht die Gefahr auf den Käufer bei Annahmeverzug in dem Zeitpunkt über, in dem die Firma Nimadruck Mahmutovic ihn darüber informiert hat, dass die Ware zur Abholung bereit steht.
(2) Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
(1) Die Firma Nimadruck Mahmutovic verkauft ausschließlich gebrauchte Maschinen. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Maschine vor dem Kauf am Standort der Maschine zu besichtigen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt der Verkauf grundsätzlich unter Ausschluss von Mängelrechten. Unberührt bleibt eine Haftung wegen Arglist oder Garantie.
(2) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(4) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die Haftung nach Produkthaftungsgesetz.
(5) Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Maschine, sofern sie behördlichen Unfallverhütungsvorschriften unterliegt, diesen entspricht.
(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in § 6 vorgesehen ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
(2) Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung einen Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
(3) Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(1) Wir behalten und das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Lieferung der Kaufsache abzulehnen. In der Ablehnung der Lieferung der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. In diesem Fall sind wir zur Verwertung der Kaufsache befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser-und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchfuhren.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Für diesen Fall tritt er uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages(einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzutreiben, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt und alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, sowie die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(5) Die Firma Nimadruck Mahmutovic verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die dem Verkäuferzustehenden Forderungen übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten trifft der Verkäufer.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz, Nürnberg. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.